Sie müssen die Katze während der Suche nach dem Besitzer nicht zwingend in ein Tierheim abgeben.
Aber Sie sind als Finder gemäss Art. 720a ZGB gesetzlich verpflichtet, das Tier bei der kantonalen Meldestelle oder unter www.stmz.ch (telefonisch unter 0848 357 358) zu melden.
Nach Ablauf einer zweimonatigen Frist geht das Eigentum des Tieres an die Finderperson über. Verletzt ein Finder seine Anzeigepflicht so macht er sich strafbar.
Das Gesetz ist das eine, aber bitte denken Sie daran, dass der Besitzer wahrscheinlich schon verzweifelt nach seinem geliebten Vierbeiner sucht. Behalten Sie es daher nicht einfach, sondern versuchen Sie aktiv den Besitzer zu finden.